Fachliche Weiterqualifizierung für Friseure, Kosmetikerinnen, Modeberater, aber auch für Quereinsteiger
Make-up Artist Teil I:
„Ganzheitliche Visagisten-Ausbildung“
mit folgenden Themen:
– Anamnese
– Farbenlehre
– Warme/kühle Farbtypen
– Produkt- und Pinselkunde
– Natürliches 5–8 Minuten Make-up
– Gesichtsformen-Anamnesen
– Augenformen
– Grundtechniken Augen-Make-up
– Tages-Make-up
– Abend-Make-up
– Braut-Make-up
– Theoretische u. praktische Prüfung
Das Seminar ist ein Vollzeitseminar und erstreckt sich über 5 Tage (sollte ein Nachweis über Grundkenntnisse erbracht werden, so ist ein Einstieg am 3. Seminartag möglich, einen Eignungstest behalte ich mir vor). Die Seminarzeiten: 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr (ca. 1 Stunde Mittagspause). Nach der Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat (Rabattvorteil in Mac-Stores damit möglich).
Seminarleitung: Lili Lindemann
Die Teilnehmerzahl ist auf 5 Personen begrenzt.
Die Seminargebühr beträgt 1.499 € zzgl. MwSt*
Make-up Artist Teil II:
Abschluss-Kurs
– Hair-Styling Teil I (für Nichtfriseure Pflicht), bei Bedarf auch Teil II buchbar
– Entwicklung und Umsetzung von Trend-Make-up
– Nude-Make-up
– Best Ager-Make-up, Spezialtechnik Schlupflid
– Abend-Make-up mit falschen Wimpern
– Foto-Make-up Beauty-Fotos (Fotoshooting mit anwesendem Fotografen)
– Abschluss-Arbeit: Kreation und Ausführung eines Make-up-Looks mit komplettem Styling (Garderobe etc.)
Das Seminar ist ein Vollzeitseminar und erstreckt sich über 4 Tage (bei Nichtfriseuren 6 Tage). Die Seminarzeiten: 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr (ca. 1 Stunde Mittagspause). Nach der Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat (Rabattvorteil in Mac-Stores damit möglich).
Seminarleitung: Lili Lindemann
Die Teilnehmerzahl ist auf 5 Personen begrenzt.
Die Seminargebühr beträgt:
1.399 € zzgl. MwSt*) für Friseure
1.499 € zzgl. MwSt*) für Nichtfriseure
Gesamtkosten beider Ausbildungen:
2.898 € zzgl. MwSt*) für Friseure
2.998 € zzgl. MwSt*) für Nichtfriseure
Teilnehmer*innen aus NRW können 50 % der Schulungskosten (maximal 500 €) durch einen Bildungsscheck subventionieren lassen.
Als anerkannter Weiterbildungsanbieter des ESF darf ich diese annehmen und abrechnen.